Autor: Janine Abele
Datum 01.09.2020

Kadervorsorge für Unternehmen: der 1e-Vorsorgeplan 




betrifft:
1e-Vorsorge, Premium Partner, Kader
Mit 1e-Vorsorgeplänen können Unternehmen ihren Angestellten mehr Freiheit in der Gestaltung der Vorsorge bieten und gleichzeitig selbst von attraktiven Vorteilen profitieren. Zum Beispiel, um die Unternehmensbilanz zu entlasten.

Das Vorsorgevermögen gehört zur meistprivilegierten Vermögensmasse von Unter­nehmen – sowohl aus steuerlicher Sicht als auch in Bezug auf das Konkurs­privileg. Gerade die gewählte Strategie zur Anlage des Vermögens gewinnt zunehmend an Bedeutung. Mehr Möglichkeiten und taktische Vorteile für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Kaderleute versprechen hierbei 1e‑Vorsorgelösungen.


Kadervorsorge mit 1e-Vorsorgeplänen


Die 1e-Lösungen richten sich nicht nur an Unternehmerinnen und Unternehmer, sondern auch an Kadermitarbeitende mit einem Einkommen von über 127’980 Franken. Das 1e-Vorsorgevermögen ist vom bestehenden Pensionskassenvermögen vollständig getrennt und betrifft ausschliesslich den überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge. Versicherte können dabei die Anlagestrategie selbst bestimmen und in ihren eigenen «Topf» sparen. 


Neu ist die Möglichkeit, die Strategie selbst direkt auf dem Onlineportal der Credit Suisse zu wechseln. Das Abrufen individueller Vorsorgedokumente und die Simulation verschiedener Szenarien bieten dabei die Gelegenheit, jederzeit einen klaren Überblick über die eigenen Anlagestrategien zu behalten.

Variable Umsetzung möglich

Unternehmen, die von den 1e-Plänen Gebrauch machen möchten, müssen die entsprechenden Lohnanteile in einer separaten Rechtseinheit versichern. Infolgedessen entsteht neben der ersten Stiftung für Löhne im Obligatorium und Überobligatorium bis zur 1e-Lohngrenze eine zweite Stiftung. Diese deckt die ausserobligatorische Vorsorge für Löhne oberhalb der Grenze ab.



Vorsorgelösung mit separatem 1e-Vorsorgeplan.

 

Bietet ein Unternehmen 1e-Vorsorgepläne, müssen alle Mitarbeitenden, welche die nach Vorsorgerecht definierten Kriterien erfüllen, diese Lohnanteile im Rahmen der 1e-Vorsorgelösung versichern. Dabei kann der Arbeitgeber die Grenze für die 1e-Lösung auch höher als 127’980 Franken setzen. Für die Umsetzung der 1e-Vorsorgepläne bietet es sich an, entweder eine dedizierte neue Stiftung zu gründen oder Anschluss an eine Sammelstiftung mit 1e-Vorsorgeplänen zu suchen.

 

Für Unternehmen steuerlich attraktiv

Für Unternehmen bieten 1e-Lösungen attraktive Steuervorteile. So fungieren 1e-Pläne beispielsweise als taktisches Instrument der Entnahmestrategie. Das ist mit Blick auf die Erhöhung der Dividendenbesteuerung infolge der Steuervorlage 17 zusätzlich interessant.

 

Fünf konkrete Vorteile für Arbeitgeber:

  1. 1e-Pläne werden in Kapitalform ausgezahlt. Somit sinken die Rentenverpflichtungen und die Sanierungspflicht wird reduziert.
  2. Das Risiko der Deckung von Vermögensverlusten mit einem Teil der Vorsorgevermögen fällt weg.
  3. Ein 1e-Plan muss bei internationaler Rechnungslegung nicht als Vorsorge­verbindlichkeit verbucht werden und man kann ihn aus der Bilanz entfernen. Dadurch wird Eigenkapital freigesetzt.
  4. Mit Kaderplänen kann eine steuerlich optimale Überführung von Unter­nehmensvermögen in das Privatvermögen erreicht werden.
  5. Firmen werden mit der Einführung von 1e-Plänen für Mitarbeitende attraktiv. Sie ermöglichen es Fachkräften, ihre persönliche Risikofähigkeit und ‑neigung abzubilden.


Mehr Selbstbestimmung für die Versicherten

Aus Sicht der Versicherten sind 1e-Vorsorgepläne eine Antwort auf den zunehmenden Wunsch nach einer Individualisierung der Vorsorgelösungen. Die darin versicherten Personen können ihre Anlagen flexibler gestalten. Dadurch profitieren sie von poten­ziell höheren Renditechancen. Zudem müssen sie auf diesen Teil des Vorsorge­ver­mö­gens keine systemwidrige Umverteilung zwischen Erwerbstätigen und Rentnern in Kauf nehmen. Denn das 1e-Guthaben ist nicht mehr Teil des Kollektivs im Obligatorium und Überobligatorium.



Hans Baumgartner im Interview



Hans Baumgartner ist Leiter Entrepreneurs & Executives Schweiz bei der Credit Suisse (Schweiz) AG und bereits seit 30 Jahren bei der Bank für Unternehmer tätig. Im Inter­view spricht er darüber, wann 1e‑Vorsorgelösungen Sinn machen und wie daraus Chancen entstehen können.

Die Credit Suisse hat eine Sammelstiftung 1e gegründet. Für wen eignen sich 1e-Vorsorgelösungen?

Die Entscheidung, ob ein Unternehmen eine 1e-Vorsorgelösung einführen möchte, hängt von den Bedürfnissen und Erwartungen der Belegschaft ab. In jedem Fall ist die Einführung und Ausgestaltung gründlich zu erörtern. Ein 1e-Plan muss zur Firma und zu den Mitarbeitenden passen.

 

Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen und Belegschaft also erfüllen?

1e-Pläne sind grundsätzlich anlagenbasiert. Deshalb ist ein langer Anlagehorizont von Vorteil. Tendenziell eignen sich 1e-Lösungen also für Firmen mit relativ junger Alters­struktur. Zudem spielt die Einkommensstruktur eine Rolle: Gibt es überhaupt Mitar­beitende im Unternehmen, deren jährliche Gesamtvergütung über 127’980 Franken liegt? Denn nur der Lohnanteil, der diesen Betrag übersteigt, darf in einem 1e‑Plan versichert werden.

 

Wie erfolgt eine solche Einführung von 1e-Vorsorgeplänen?

Sind die Rahmenbedingungen gegeben, muss die Firma ihre Ist-Situation analysieren. Sie sollte sich dabei folgende Fragen stellen: Welche Vorsorgelösung existiert bereits? Besteht eine umhüllende Lösung, zu der ein 1e-Plan zusätzlich angeboten werden soll? Oder ist bereits eine zusätzliche Kaderlösung vorhanden, die durch einen 1e-Plan abgelöst wird? Anhand der spezifischen Ausgangslage wird die Einführung gestaltet.

 

Welche Anlagemöglichkeiten haben die Versicherten?

Versicherte können, abhängig vom 1e-Plan des Unternehmens, aus bis zu zehn Anlagestrategien auswählen. Eine davon ist risikoarm. Im Gegensatz zu anderen Vorsorgelösungen trägt der Versicherte bei den 1e-Plänen ein Anlagerisiko. Daher ist es sehr wichtig, dass sich jeder Versicherte bei der Wahl der Anlagestrategie beraten lässt und sein Portfolio regelmässig überprüft. Bei der Credit Suisse wird Ihnen auf Wunsch ein persönlicher Berater zugeteilt, der Sie individuell berät. Dabei müssen sich Versicherte bewusst sein, dass sie ein gewisses Anlagerisiko eingehen. Dadurch ent­stehen aber auch Chancen: Eine positive Performance wird dem Anleger direkt gut­geschrieben.

 

Mit welchen Gebühren muss man als Versicherter rechnen?

Die Versicherten kommen in den Genuss von tiefen institutionellen Anlagegebühren, wie sie in der Regel nur Pensionskassen vorbehalten sind. Ein aktiv verwaltetes Misch­vermögen gibt es bereits für eine jährliche Gebühr von 0,45 %. Beim Wechsel der Anlagestrategie fallen bei diesen Produkten zudem keine Kosten an. Noch günstiger sind mit einer jährlichen Gebühr von 0,20 % die indexierten Mischvermögen. Bei diesen sogenannten passiven Produkten fallen zusätzlich noch geringe Ausgabe- und Rücknahmegebühren an. Damit eignen sie sich vor allem für sehr langfristig orientierte Anleger, welche die Strategie nur selten wechseln möchten.

 

Haben Sie Tipps, wie Anleger ihre Strategie optimieren können?

Die Strategie sollte regelmässig überprüft werden. Denn die Entscheidung, ob jemand eine konservative Anlagestrategie oder eine riskantere Strategie mit höheren Renditechancen wählt, muss mit der persönlichen Gesamtsituation abgestimmt werden. So bietet sich möglicherweise kurz vor der Pensionierung der Wechsel in risikoärmere Anlagen an. Das Interessante aber ist: Die Strategie kann regelmässig gewechselt werden, sollte sich beispielsweise die private Vermögenslage ändern.




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