Autor: Nathalie Preisig
Datum 30.11.2016

Neu im BVG: 1e-Ausschreibungen 




betrifft:
BVG, 1e, Motion Stahl
Kurze Zeit nach Live-Schaltung wurde bereits die erste BVG-1e-Ausschreibung über SOBRADO versendet! Vom Standard-Plan bis zur Expertenlösung ist SOBRADO damit für alle Broker einsatzbereit.
Während die Motion Stahl* die Gesetzgebung und Medien beschäftigt, bietet SOBRADO nach diversen Inputs von Brokern und Anbietern neu die Möglichkeit 1e-Produkte auszuschreiben. Auf Schritt 1 in der BVG-Ausschreibung ist neu das Vorsorgemodell „1e Individualanlagen“ wählbar, wonach auf dem letzten Schritt die 1e-Anbieter angezeigt werden. Aktuell werden Ausschreibungen nicht automatisch auf fehlerhafte oder unvollständige Angaben geprüft. 

Weiter kündigen wir an, dass die Bedingungsfragen zu 1e in den nächsten Wochen aufgeschaltet werden. Die Bedingungsfragen erlauben es Dir als Broker die Angebote auch im Bereich der Leistungen zu unterscheiden.

*1e-Produkte haben ihren Namen vom Art. 1e BVV2. Nach diesem dürfen Vorsorgeeinrichtungen für Lohnanteile über CHF 126'900 (1.5x BVG-Maximum) innerhalb eines Vorsorgeplans unterschiedliche Anlagestrategien anbieten. Versicherte können somit ihr Altersguthaben ganz nach ihren Risikopräferenzen anlegen und damit die Verzinsung und Entwicklung beeinflussen. Während die höheren Ertragschancen dem einzelnen Versicherten zu Gute kommen, trägt hingegen das Kollektiv Verlustrisiko: Die eingebrachte Freizügigkeitsleistung zuzüglich Sparbeiträge sind als Mindest-Austrittsleistung gem. Art. 15 und 17 FZG gesichert. Hier setzt die Motion Stahl an und verlangt u.a. den Wegfall der Mindest-Austrittsleistung für 1e-Lösungen. Die Motion Stahl wurde 2008 vom Nationalrat Jürg Stahl eingereicht und ist aktuell in Vernehmlassung.