Autor: Markus Popp
Datum 04.12.2013
BVG-Planerfassung: Neuerungen

betrifft:
BVG, Planerfassung
BVG, Planerfassung
Bei der BVG Planerfassung gibt es zwei Neuerungen:
1) Der %-Wert für Todesfallkapital kann entweder aus der Liste (100%, 200% etc.) gewählt werden oder aber frei eingeben werden. 2) Neu ist es im Überobligatorischen Bereich möglich, nur IV-Rente in Kombination mit Todesfallkapitalversicherung anzufragen. Der Wert bei Partnerrente kann damit neu auch 0% betragen.